{"id":734,"date":"2026-02-20T09:56:44","date_gmt":"2026-02-20T08:56:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.mk21group.com\/ifms\/?page_id=734"},"modified":"2026-02-20T11:35:17","modified_gmt":"2026-02-20T10:35:17","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.mk21group.com\/ifms\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"734\" class=\"elementor elementor-734\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-c8b476b e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"c8b476b\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b771e55 elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"b771e55\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f745397 e-flex e-con-boxed elementor-invisible e-con e-parent\" data-id=\"f745397\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;animation&quot;:&quot;zoomIn&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-321dd9e elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"321dd9e\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f743ed3 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"f743ed3\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-2b41e3b e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"2b41e3b\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-bcaad50 e-grid e-con-full e-con e-child\" data-id=\"bcaad50\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6ce9be0 elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"6ce9be0\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-38f3ca0 elementor-invisible elementor-widget elementor-widget-image\" data-id=\"38f3ca0\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;_animation&quot;:&quot;rotateIn&quot;}\" data-widget_type=\"image.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.mk21group.com\/ifms\/wp-content\/uploads\/elementor\/thumbs\/keyvisual-rjbvj76ij6knnavsgu0kkr5g2ekwtd3kww51do4igk.png\" title=\"keyvisual\" alt=\"keyvisual\" loading=\"lazy\" \/>\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-9f65020 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"9f65020\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-340266a e-n-tabs-mobile elementor-widget elementor-widget-n-tabs\" data-id=\"340266a\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;horizontal_scroll&quot;:&quot;disable&quot;}\" data-widget_type=\"nested-tabs.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"e-n-tabs\" data-widget-number=\"54535786\" aria-label=\"Tabs. Open items with Enter or Space, close with Escape and navigate using the Arrow keys.\">\n\t\t\t<div class=\"e-n-tabs-heading\" role=\"tablist\">\n\t\t\t\t\t<button id=\"e-n-tab-title-545357861\" data-tab-title-id=\"e-n-tab-title-545357861\" class=\"e-n-tab-title\" aria-selected=\"true\" data-tab-index=\"1\" role=\"tab\" tabindex=\"0\" aria-controls=\"e-n-tab-content-545357861\" style=\"--n-tabs-title-order: 1;\">\n\t\t\t\t\t\t<span class=\"e-n-tab-title-text\">\n\t\t\t\tAGB IFMS\t\t\t<\/span>\n\t\t<\/button>\n\t\t\t\t<button id=\"e-n-tab-title-545357862\" data-tab-title-id=\"e-n-tab-title-545357862\" class=\"e-n-tab-title\" aria-selected=\"false\" data-tab-index=\"2\" role=\"tab\" tabindex=\"-1\" aria-controls=\"e-n-tab-content-545357862\" style=\"--n-tabs-title-order: 2;\">\n\t\t\t\t\t\t<span class=\"e-n-tab-title-text\">\n\t\t\t\tAGB IFMS Winterdienst\t\t\t<\/span>\n\t\t<\/button>\n\t\t\t\t<button id=\"e-n-tab-title-545357863\" data-tab-title-id=\"e-n-tab-title-545357863\" class=\"e-n-tab-title\" aria-selected=\"false\" data-tab-index=\"3\" role=\"tab\" tabindex=\"-1\" aria-controls=\"e-n-tab-content-545357863\" style=\"--n-tabs-title-order: 3;\">\n\t\t\t\t\t\t<span class=\"e-n-tab-title-text\">\n\t\t\t\tAGB IFMS N\u00d6\t\t\t<\/span>\n\t\t<\/button>\n\t\t\t\t<button id=\"e-n-tab-title-545357864\" data-tab-title-id=\"e-n-tab-title-545357864\" class=\"e-n-tab-title\" aria-selected=\"false\" data-tab-index=\"4\" role=\"tab\" tabindex=\"-1\" aria-controls=\"e-n-tab-content-545357864\" style=\"--n-tabs-title-order: 4;\">\n\t\t\t\t\t\t<span class=\"e-n-tab-title-text\">\n\t\t\t\tAGB IFMS N\u00d6 Winterdienst\t\t\t<\/span>\n\t\t<\/button>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t<div class=\"e-n-tabs-content\">\n\t\t\t\t<div id=\"e-n-tab-content-545357861\" role=\"tabpanel\" aria-labelledby=\"e-n-tab-title-545357861\" data-tab-index=\"1\" style=\"--n-tabs-title-order: 1;\" class=\"e-active elementor-element elementor-element-9cebf4a e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"9cebf4a\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-75825f8 elementor-invisible elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"75825f8\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;_animation&quot;:&quot;fadeInRight&quot;}\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><b>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN <\/b><b>Infrastrukturelles Facility Management Service GMBH <\/b><b>1160 Wien; Seeb\u00f6ckgasse 59\/2\/7<\/b><\/p><p><b>1. ALLGEMEINES\u00a0<br \/><\/b>Die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) werden stets Inhalt des Vertrages (Auftrages) mit der Firma Infrastrukturelles Facility Management Service GmbH, im Folgenden kurz \u201eIFMS\u201c genannt, dem sie sohin zugrunde gelegt werden. Allf\u00e4llige Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners, im Folgenden auch kurz \u201eAuftraggeber\u201c genannt, sowie sonstige Einschr\u00e4nkungen werden nicht anerkannt und ihnen hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen, es sei denn, IFMS hat in einem Einzelfall ausdr\u00fccklich und schriftlich zugestimmt.<\/p><p><b>2. PREISE<br \/><\/b>Alle angef\u00fchrten Nettopreise basieren auf den Lohn- und Materialkosten zum Zeitpunkt der Offertlegung. In den Nettopreisen sind s\u00e4mtliche Lohn-, Material- und Transportkosten sowie bei Pauschalauftr\u00e4gen die Beistellung aller erforderlichen Reinigungsger\u00e4te und Maschinen enthalten. Au\u00dferdem sind alle gesetzlichen Leistungen sowie die im Kollektivvertrag festgelegte Erschwernis-, Gefahren- und Schmutzzulage, die Haftpflicht- und Unfallversicherung inbegriffen. Die gesetzlichen Feiertage sind in der Monatspauschale ber\u00fccksichtigt und werden daher nicht gutgeschrieben. Die Angebote von IFMS sind stets unverbindlich und unentgeltlich. Bei kollektivvertraglichen Lohnerh\u00f6hungen oder sonstigen Kostensteigerungen ist IFMS berechtigt, die Preise entsprechend der Best\u00e4tigung durch die parit\u00e4tische Kommission oder einer gleichwertigen Best\u00e4tigung anzupassen.<\/p><p><b>3. VERTRAGSDAUER<br \/><\/b>Der Vertrag f\u00fcr die Dauerreinigungen gilt auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Im Falle einer K\u00fcndigung ist diese nachweislich schriftlich am Postweg ein Monat vor Vertragsende bekannt zu geben, wobei das tats\u00e4chliche Einlangen samt Kenntnisnahme hierf\u00fcr ma\u00dfgeblich ist, wof\u00fcr der K\u00fcndigende das Risiko tr\u00e4gt. Bei Sonderreinigungen wird der Auftrag f\u00fcr eine einmalige Durchf\u00fchrung abgeschlossen. Bei Auftragsbeendigung verpflichtet sich der Auftraggeber umgehend, gemeinsam mit dem zust\u00e4ndigen Sachbearbeiter von IFMS eine Abnahme des Objektes durchzuf\u00fchren und etwaige M\u00e4ngel, Sch\u00e4den, etc. sofort festzustellen und bei sonstigem Anspruchsverlust zu r\u00fcgen. Sp\u00e4ter behauptete M\u00e4ngel und Sch\u00e4den k\u00f6nnen daher nicht ber\u00fccksichtigt werden. Findet keine Schlussbegehung statt, gilt der Auftrag als ordnungsgem\u00e4\u00df abgeschlossen (R\u00fcgepflicht, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen).<\/p><p><b>4. VORZEITIGE VERTRAGSAUFL\u00d6SUNG<br \/><\/b>Im Falle einer vorzeitigen K\u00fcndigung vermag sich der Auftraggeber erst dann auf eine Nicht- oder Schlechtleistung zu berufen, wenn mehrfach begr\u00fcndete und nachweislich schriftliche Beanstandungen (Reklamationen) nach Kenntnisnahme durch IFMS binnen angemessener Frist dennoch nicht behoben wurden. F\u00fcr den Fall, dass der Auftraggeber Zahlungen nicht oder versp\u00e4tet leistet, ist IFMS berechtigt, unter Setzung einer f\u00fcnft\u00e4gigen Nachfrist vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zur\u00fcckzutreten, ohne jedwede Leistungen mehr erbringen zu m\u00fcssen, ohne dass dies zudem Verzugsfolgen nach sich zieht. Allf\u00e4llige Beanstandungen (Reklamationen) \u00fcber Nicht- oder Schlechtleistungen der Monatsarbeiten m\u00fcssen sofort, jedoch sp\u00e4testens bis zum 4. des Folgemonats nachweislich schriftlich bei IFMS gemeldet werden, widrigenfalls sie als ordnungsgem\u00e4\u00df erbracht gelten sowie ein Anspruchsverlust damit einhergeht und insbesondere auch kein Anspruch auf irgendeine Verg\u00fctung oder \u00c4hnliches mehr besteht.<\/p><p><b>5. GEW\u00c4HRLEISTUNG UND HAFTUNG<br \/><\/b>IFMS haftet f\u00fcr eine sach- und fachgerechte Leistung. (Gew\u00e4hrleistungs- und sonstige) Anspr\u00fcche sind &#8211; bei sonstigem Verlust &#8211; unverz\u00fcglich nach Beendigung der Reinigung unter genauer Beschreibung der M\u00e4ngel, etc. schriftlich oder vor Ort im Beisein des Sachbearbeiters von IFMS anzuzeigen. Eine Verl\u00e4ngerung der Gew\u00e4hrleistungsfrist tritt auch im Falle einer M\u00e4ngelbehebung nicht ein. F\u00fcr Sch\u00e4den am Reinigungsgut durch eine nicht offenkundige und auch nicht nachweislich schriftlich bekannt gegebene Beschaffenheit vor Beginn der Reinigung, wie etwa eine Teppichverlegung mit wasserl\u00f6slichem Kleber, Sch\u00e4den durch ungen\u00fcgende Festigkeit des Gewebes, ungen\u00fcgende Echtheit von F\u00e4rbungen und Druck, Einlaufen, fr\u00fchere unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung, verborgene M\u00e4ngel, etc., sowie f\u00fcr (sonstige) Sch\u00e4den an Gegenst\u00e4nden des Auftraggebers haftet IFMS nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit der eigenen Mitarbeiter. Soweit IFMS haftet, kann zudem stets nur Geldersatz bis zur H\u00f6he des Zeitwertes verlangt werden. Eine weitergehende Haftung insbesondere f\u00fcr Sch\u00e4den, wie etwa Ertrags- und Verdienstausfall, Regressanspr\u00fcche Dritter oder Verlust von Goodwill, etc., besteht nicht und ist ausgeschlossen. All dies gilt nicht f\u00fcr Personensch\u00e4den, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist. Ergibt sich trotz vorheriger sachgem\u00e4\u00dfer Pr\u00fcfung erst im Laufe der Bearbeitung, dass der Auftrag unausf\u00fchrbar ist, so kann IFMS vom Vertrag zur\u00fccktreten, es sei denn, der Auftraggeber stimmt einer sachgerechten \u00c4nderung des Auftrages zu. Bei Verlust eines Schl\u00fcssels wird stets nur ein Ersatz im Wert des Einzelschl\u00fcssels geleistet.<\/p><p>Im Einzelnen gilt zudem (soweit anwendbar): <br \/><br \/>SONDERREINIGUNGEN (BAUREINIGUNGEN): Bei der Reinigung von Glasfl\u00e4chen, die M\u00f6rtelreste oder sonstige starke Verschmutzungen aufweisen, kann es vorkommen, dass beispielsweise durch die im M\u00f6rtel enthaltenen Quarzkristalle beim Reinigen Kratzspuren an der Oberfl\u00e4che entstehen. F\u00fcr diese Art von Besch\u00e4digungen \u00fcbernimmt IFMS keine Haftung. F\u00fcr den vor solchen und \u00e4hnlichen bauseits bedingten R\u00fcckst\u00e4nden ausreichenden Schutz von Glasfl\u00e4chen, wie beispielsweise durch Folien, ist der Auftraggeber oder dessen Lieferant verantwortlich.<\/p><p>FENSTERREINIGUNG: F\u00fcr Sch\u00e4den an beschichteten Fenstern \u00fcbernimmt IFMS keine Gew\u00e4hrleistung und auch keine sonstige Haftung, soweit zu Letzterem kein Vorsatz oder keine grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegt.<\/p><p>JALOUSIENREINIGUNG: F\u00fcr verwitterungsbedingte Verf\u00e4rbungen \u00fcbernimmt IFMS keine Gew\u00e4hrleistung und auch keine sonstige Haftung, soweit zu Letzterem kein Vorsatz oder keine grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegt.<\/p><p>MASCHINENREINIGUNG, TROCKENEISREINIGUNG: Bei Erstantritt der Reinigungstechniker ist der Vorarbeiter durch eine fachkundige Person des Auftraggebers (\u201eSFK\u201c) auf besondere Gefahrenmerkmale gem\u00e4\u00df Arbeitnehmerschutz, etc. sowie allf\u00e4llige Besonderheiten, auf welche bei der durchzuf\u00fchrenden Reinigung Bedacht genommen werden muss, hinzuweisen. F\u00fcr die Entsorgung der bei der Reinigung anfallenden Reststoffe sind durch den Auftraggeber zu Beginn der Leistungsdurchf\u00fchrung geeignete Beh\u00e4ltnisse in ausreichender Menge beizustellen. F\u00fcr die fachgerechte Entsorgung insbesondere gem\u00e4\u00df Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) ist zudem ausschlie\u00dflich der Auftraggeber verantwortlich.<\/p><p><b>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN<br \/><\/b><b>Infrastrukturelles Facility Management Service GMBH<br \/><\/b><b>1160 Wien; Seeb\u00f6ckgasse 59\/2\/7<\/b><\/p><p><b>6. LIEFERVERZUG<br \/><\/b>IFMS haftet nicht bei Lieferverzug, der sich durch h\u00f6here Gewalt oder andere Ursachen, die ohne grobes Verschulden von IFMS entstanden sind, ergeben haben. H\u00f6here Gewalt berechtigt IFMS zudem, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Als h\u00f6here Gewalt gelten alle Umst\u00e4nde, die Lieferungen wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen, wie etwa Krieg, Verkehrssperre, Rohstoffmangel, Betriebsst\u00f6rungen, etc. (Schadenersatz- oder sonstige) Anspr\u00fcche wegen Nichtlieferung oder versp\u00e4teter Lieferung, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen, sofern IFMS nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig gehandelt hat. Dies gilt nicht f\u00fcr Personensch\u00e4den, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.<\/p><p><b>7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<br \/><\/b>S\u00e4mtliche Rechnungen sind 10 Tage nach Erhalt netto ohne Skonto, die laufende Monatsrechnung jedoch sp\u00e4testens zum jeweiligen Monatsende f\u00e4llig. Zahlungsverzug und damit die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen in H\u00f6he von einem Prozent pro begonnenem Monat (soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegen stehen, wobei diesfalls der gesetzlich zwingende h\u00f6chstzul\u00e4ssige Prozentsatz gilt) tritt auch ohne Mahnung bereits am F\u00e4lligkeitstag ein. Der Auftraggeber tr\u00e4gt zudem alle Mahn- und Inkassospesen sowie insbesondere etwaige Kosten eines beigezogenen Rechtsanwaltes, die zur zweckentsprechenden Betreibung notwendig sind. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen (Gew\u00e4hrleistungs- oder sonstigen) Anspr\u00fcchen zur\u00fcckzuhalten oder sich eigenm\u00e4chtig Gutschriften auf Grund von behaupteten Nicht- oder Schlechtleistungen von den verrechneten Summen abzuziehen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend vorgesehen ist.<\/p><p><b>8. AUFRECHNUNGSVERBOT<br \/><\/b>Die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes ist, soweit nicht gesetzlich zwingend vorgesehen, ebenso wie die Aufrechnung mit etwaigen (Gegen-) Anspr\u00fcchen des Auftraggebers ausgeschlossen, und zwar Letzteres, soweit keine Zahlungsunf\u00e4higkeit vorliegt und es sich nicht um Anspr\u00fcche handelt, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Auftraggebers stehen, die gerichtlich festgestellt oder die ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt worden sind.<\/p><p><b>9. LEISTUNGEN<br \/><\/b>Leistungen sind von IFMS stets nur in dem Umfang zu erbringen, wie sie vereinbart wurden. Weitergehende Leistungen, wie etwa Reinigungsarbeiten nach Professionistenleistungen anl\u00e4sslich von Adaptierungen, etc., werden stets separat und gesondert verrechnet. Am Arbeitsort muss immer eine M\u00f6glichkeit zur Entnahme von Wasser und Strom zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Die Kosten des Wasser- und Stromverbrauches der f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Arbeiten notwendigen Maschinen und Ger\u00e4te gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt nicht nur, aber unter anderem auch f\u00fcr eine Bereitstellung von Handwaschseifen, Handt\u00fcchern, Toilettenpapier, etc. Der Auftraggeber erkl\u00e4rt sich einverstanden, dass das eingesetzte IFMS Personal im Notfall f\u00fcr die erste Wundversorgung die Einrichtungen der Ersten Hilfe (Erste Hilfekasten) vor Ort verwenden darf. Die verwendeten Artikel werden selbstverst\u00e4ndlich kurzfristig von IFMS wieder aufgef\u00fcllt.<\/p><p>ARBEITSUNTERBRECHUNGEN BEI SONDERLEISTUNGEN: Die Preise von IFMS beruhen auf der Annahme, dass die Arbeiten in einem Zuge durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Sind Arbeitsunterbrechungen notwendig, welche nicht im alleinigen Einflussbereich von IFMS stehen, so werden die Stehzeiten der Mitarbeiter von IFMS gesondert in Rechnung gestellt.<\/p><p><b>10. ABWERBEVERBOT<br \/><\/b>Der Auftraggeber verpflichtet sich, w\u00e4hrend der Vertragszeit und auch danach, etwa im Falle einer K\u00fcndigung, das von IFMS eingesetzte Reinigungspersonal nicht abzuwerben. IFMS ist berechtigt, vom Auftraggeber eine Vermittlungsgeb\u00fchr zu begehren, wenn der Auftraggeber oder eine (Konzern-) Gesellschaft des Auftraggebers, mit der er rechtlich oder wirtschaftlich unmittelbar oder mittelbar verbunden ist, mit einem von IFMS bei ihm eingesetzten Reinigungspersonal w\u00e4hrend der Vertragszeit oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach der Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses ein Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis in welcher Form auch immer eingeht, und zwar in der H\u00f6he von zwei Bruttomonatsentgelten dieses von IFMS eingesetzten (und vom Auftragnehmer \u00fcbernommenen) Reinigungspersonals.<\/p><p><b>11. ERF\u00dcLLUNGSORT, ANWENDBARES RECHT UND<\/b><\/p><p><b>GERICHTSSTAND<br \/><\/b>Als Erf\u00fcllungsort gilt das festgelegte Objekt des Auftraggebers. Das gesamte Vertragsverh\u00e4ltnis unterliegt \u00f6sterreichischem Recht (unter Ausschluss von Verweisungsnormen, die auf ausl\u00e4ndisches Recht verweisen). Die Vertragsparteien vereinbaren gem\u00e4\u00df \u00a7 104 JN f\u00fcr alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverh\u00e4ltnis, und zwar auch nach seiner Beendigung, einschlie\u00dflich von Streitigkeiten \u00fcber sein Bestehen oder Nichtbestehen, die Zust\u00e4ndigkeit des sachlich f\u00fcr 1220 Wien zust\u00e4ndigen Gerichtes, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.<\/p><p><b>12. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br \/><\/b>Alle vom Auftraggeber vorgesehenen Vorschriften und Bemerkungen, insbesondere jene, die sich mit diesen AGB nicht decken, gelten nur dann, wenn sie von IFMS im Einzelfall vorab schriftlich ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt wurden. Abweichende Regelungen zwischen IFMS und dem Auftraggeber bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit zudem einer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Vereinbarung. M\u00fcndliche Nebenabreden bestehen generell nicht. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, so ber\u00fchrt das die \u00fcbrigen Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung m\u00f6glichst weitgehend entspricht. Kann sich eine Vertragspartei aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht auf eine Bestimmung berufen, so gilt das auch f\u00fcr die andere Vertragspartei. Zudem bleibt jede Bestimmung jedenfalls mit ihrem zul\u00e4ssigen Inhalt bestehen (geltungserhaltende Reduktion). Der Auftraggeber gestattet, dass personenbezogene Daten, insbesondere soweit nach dem Datenschutzgesetz zul\u00e4ssig, gespeichert werden d\u00fcrfen.<\/p><p>Stand: 11\/2024<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div id=\"e-n-tab-content-545357862\" role=\"tabpanel\" aria-labelledby=\"e-n-tab-title-545357862\" data-tab-index=\"2\" style=\"--n-tabs-title-order: 2;\" class=\" elementor-element elementor-element-cd8489d e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"cd8489d\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-0c1f2b5 elementor-invisible elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"0c1f2b5\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;_animation&quot;:&quot;fadeInRight&quot;}\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><b>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN F\u00dcR DIE WINTERBETREUUNG<br \/><\/b><b>Infrastrukturelles Facility Management Service GMBH <\/b><b>1160 Wien; Seeb\u00f6ckgasse 59\/2\/7<\/b><\/p><p><b>1.0. Geltung, Leistungsumfang<br \/><\/b>Die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) werden stets Inhalt des Vertrages (Auftrages) mit der Infrastrukturellen Facility Service GmbH, im Folgenden kurz \u201eIFMS\u201c genannt, dem sie sohin zugrunde gelegt werden. Allf\u00e4llige Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners, im Folgenden auch kurz \u201eAuftraggeber\u201c genannt, sowie sonstige Einschr\u00e4nkungen werden nicht anerkannt und ihnen hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen, es sei denn, IFMS hat in einem Einzelfall ausdr\u00fccklich und schriftlich zugestimmt. IFMS verpflichtet sich im Rahmen dieser AGB, die im Vertrag angef\u00fchrten und vom Auftraggeber \u00fcberpr\u00fcften Verkehrsfl\u00e4chen in der Zeit vom 1. November bis 15. April des Folgejahres (Winterperiode) von Schnee zu reinigen und bei Vorherrschen von Glatteis zu bestreuen. Die Betreuung der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Verkehrsfl\u00e4chen erfolgt grunds\u00e4tzlich in dem in den nachstehenden Regelungen vorgesehenen Umfang, wobei von IFMS im Einzelfall Zusatzleistungen angeboten werden k\u00f6nnen, die gegebenenfalls gesondert schriftlich zu vereinbaren sind.<\/p><p>1.1. IFMS ist zur Beseitigung der Ursachen, die zu der Bildung von Eis, wie etwa durch undichte Dachrinnen, etc., der Ablagerung von Schnee oder Verunreinigungen f\u00fchren, nicht verpflichtet. Dies gilt auch f\u00fcr Schneewechten und die Eisbildung auf D\u00e4chern, welche von einem Fachunternehmen zu entfernen sind, sowie f\u00fcr die Entfernung von Schnee oder Eis nach Abgang einer Dachlawine.<\/p><p>1.2. IFMS ist nicht verpflichtet, im Zuge der Betreuung unbegehbare, verstellte oder sonst unzug\u00e4ngliche Verkehrsfl\u00e4chen zu reinigen.<\/p><p>1.3. F\u00fcr den Fall, dass keine Zusatzleistung ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die \u00fcbliche Betreuung, sohin die R\u00e4umung oder Streuung bei Vorherrschen von Glatteis, entsprechend der Wettersituation, und zwar stets abh\u00e4ngig von der Niederschlagsmenge und der Niederschlagsdauer, l\u00e4ngstens jedoch innerhalb von sieben Stunden ab Beginn des Niederschlages, wobei die Betreuung bei entsprechendem Bedarf in Intervallen von vier bis sieben Stunden durchgef\u00fchrt wird. Auf die Arbeitsweise, Zeit und Ausf\u00fchrung der Reinigungsarbeiten hat der Auftraggeber keinen Einfluss.<\/p><p>1.4. Eine vollst\u00e4ndig schneefreie R\u00e4umung der Verkehrsfl\u00e4che ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. IFMS ist daher auch nicht verpflichtet, die zu reinigenden Verkehrsfl\u00e4chen zur G\u00e4nze schneefrei zu machen.<\/p><p>1.5. Glatteis: Als Streumaterial wird Streusplitt oder ein beh\u00f6rdlich genehmigtes Auftaumittel verwendet. IFMS \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr allenfalls daraus entstehende Sch\u00e4den.<\/p><p>1.6. Extremsituationen: Im Falle des Vorherrschens von Extremsituationen, wie insbesondere bei extremen Niederschlagsmengen und andauernd gefrierendem Regen, kann eine termingerechte R\u00e4umung innerhalb der oben genannten Intervalle nicht gew\u00e4hrleistet werden. Die Winterbetreuung erfolgt diesfalls sp\u00e4testens vier Stunden nach Beendigung der Extremsituation.<\/p><p>1.7. Innenfl\u00e4chen: Innenfl\u00e4chen sind Verkehrsfl\u00e4chen, die der R\u00e4umungsverpflichtung gem\u00e4\u00df \u00a7 93 StVO nicht unterliegen, wie etwa Hof- und Parkfl\u00e4chen. Die Betreuung solcher Fl\u00e4chen ist gegebenenfalls gesondert im Einzelfall schriftlich ausdr\u00fccklich zu vereinbaren, widrigenfalls sich die Betreuung hierauf nicht erstreckt. Selbst diesfalls werden die Innenfl\u00e4chen nur nach der zur Verf\u00fcgung stehenden Schneelagerfl\u00e4che ger\u00e4umt. Ist auf Grund der zu r\u00e4umenden Schneemengen die Inanspruchnahme zus\u00e4tzlicher Schneelagerfl\u00e4chen notwendig, verringert sich die vereinbarungsgem\u00e4\u00df zu r\u00e4umende Fl\u00e4che dementsprechend. Ein Anspruch auf Reinigung von Innenfl\u00e4chen, die zur Zeit des Einsatzes nicht zug\u00e4nglich sind, besteht nicht. Parkpl\u00e4tze und Zufahrten werden \u00fcblicherweise maschinell betreut. Eine Verpflichtung zur h\u00e4ndischen Nachbearbeitung, etwa zwischen abgestellten Fahrzeugen, ist grunds\u00e4tzlich nicht gegeben und muss gegebenenfalls gesondert schriftlich ausdr\u00fccklich vereinbart werden.<\/p><p>1.8. Die Streusplittentfernung wird von IFMS entsprechend den einschl\u00e4gigen beh\u00f6rdlichen Vorschriften und jedenfalls am Saisonende durchgef\u00fchrt.<\/p><p>1.9. Tauwetterkontrolle: Die Tauwetterkontrolle ist gegebenenfalls ein Zusatzservice gegen gesonderte Verrechnung (oder Bestandteil eines Betreuungspaketes, sofern darin ausdr\u00fccklich enthalten) zur einmal t\u00e4glichen Kontrolle bez\u00fcglich des Vorhandenseins von Dachlawinen an Tagen ohne nat\u00fcrlichen Niederschlag, wenn die Bildung von Vereisung durch Schmelzwasser oder das Abgehen von Dachlawinen m\u00f6glich erscheint. Trotz allenfalls am Dach angebrachter Schneerechen, die eine erhebliche Erh\u00f6hung der Sicherheit darstellen, kann das Abgehen von Dachlawinen nicht mehr verhindert werden. Die Tauwetterkontrolle umfasst das Aufstellen von Warnstangen und die Kontrolle der vom \u00f6ffentlichen Gehsteig einsehbaren D\u00e4cher auf das Vorhandensein von m\u00f6glichen Dachlawinen \u2013 und wird von IFMS visuell vorgenommen. Zur Beseitigung von Gefahrenquellen (Schneewechten am Dach, Dachlawinen, Eiszapfen etc.) ist IFMS nicht verpflichtet. Bei Wahrnehmung von drohenden Dachlawinen, Eiszapfen oder Schneewechten ist IFMS verpflichtet, dem Auftraggeber oder eine von diesem namhaft gemachte Person \u00fcber eine vom Auftraggeber bei Vertragsabschluss bekannt gegebene Telefonnummer, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse unverz\u00fcglich zu kontaktieren und von der Gefahr in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, IFMS allf\u00e4llige \u00c4nderungen der Telefonnummer, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse oder der Kontaktperson unverz\u00fcglich bekannt zu geben. Unterbleibt die Bekanntgabe, ist IFMS von jeglicher Haftung aus einer \u00dcbernahme der Tauwetterkontrolle frei.<\/p><p>1.10. Bei einer Auftrags\u00fcbernahme nach dem 1. November haftet IFMS stets nur dann, wenn sich die zu betreuenden Fl\u00e4chen um 22:00 Uhr des Vortages, bezogen auf den Vertragsbeginn, nachweislich in einem verkehrssicheren Zustand befunden haben.<\/p><p><strong>2.0. Haftung<br \/><\/strong>2.1. Die Haftung von IFMS beschr\u00e4nkt sich stets auf<span class=\"Apple-converted-space\"> \u00a0<\/span>grobe Fahrl\u00e4ssigkeit und Vorsatz. Zudem ist die Haftung f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit, den Ersatz von Folge- und Verm\u00f6genssch\u00e4den, wie etwa Kosten, die aus dem Austausch einer Schlie\u00dfanlage wegen Verlust eines Schl\u00fcssels entstehen, nicht erzielte Ersparnisse,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Zinsverluste und betreffend Sch\u00e4den aus Anspr\u00fcchen Dritter<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>gegen den Auftraggeber ausgeschlossen. All dies gilt nicht<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>f\u00fcr Personensch\u00e4den, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.<\/p><p>2.2. IFMS haftet \u00fcberdies nicht f\u00fcr Ereignisse, die sich<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>auf bereits ger\u00e4umten, aber nachtr\u00e4glich durch Dritte, wie<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>etwa einparkende Autos, Stra\u00dfenr\u00e4umger\u00e4te, spielende<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Kinder, etc., verunreinigten schnee- oder eisbedeckten<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Fl\u00e4chen ereignen. IFMS trifft weiters keine Haftung f\u00fcr<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Besch\u00e4digungen an Bodenfl\u00e4chen jeglicher Art, die allenfalls<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>durch den orts\u00fcblichen Einsatz von R\u00e4umger\u00e4ten<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>(maschinell oder h\u00e4ndisch) entstehen. Zudem haftet IFMS nicht f\u00fcr Ereignisse, die auf das Verhalten des Auftraggebers oder eines Dritten oder durch h\u00f6here Gewalt, wie etwa den Zusammenbruch des Verkehrs, extreme Schneemengen,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>etc., zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p><p>2.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ereignisse, aus<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>denen IFMS haftbar werden k\u00f6nnte, wie etwa die<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>K\u00f6rperverletzung von Passanten und Besch\u00e4digungen, die<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>mit den Betreuungsarbeiten im Zusammenhang stehen, etc., nach Bekanntwerden unverz\u00fcglich an IFMS schriftlich zu<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>melden und bei der Feststellung des Sachverhaltes jede<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Hilfe zu leisten. Der Auftraggeber erkl\u00e4rt sich einverstanden, dass das eingesetzte IFMS Personal im Notfall f\u00fcr die erste Wundversorgung die Einrichtungen der Ersten Hilfe (Erste<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Hilfekasten) vor Ort verwenden darf. Die verwendeten Artikel<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>werden selbstverst\u00e4ndlich kurzfristig von IFMS wieder aufgef\u00fcllt.<\/p><p>2.4.Der Auftraggeber ist au\u00dferdem verpflichtet,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Einfassungen von Gr\u00fcnanlagen und Abgrenzungen zu nicht<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>zu r\u00e4umenden Fl\u00e4chen, die bei Schneelage nicht eindeutig erkennbar sind, deutlich zu kennzeichnen. IFMS haftet<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>weder f\u00fcr Sch\u00e4den an nicht gekennzeichneten Fl\u00e4chen,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Gr\u00fcnanlagen und Abgrenzungen, noch f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch zul\u00e4ssigerweise verwendetes Tau- oder Streumittel<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>allenfalls verursacht werden. IFMS ist auch nicht verpflichtetStreugut aus Gr\u00fcnfl\u00e4chen zu entfernen.<\/p><p><strong>3.0. Beginn des Vertragsverh\u00e4ltnisses, Entgelt<br \/><\/strong>3.1. Das Vertragsverh\u00e4ltnis wird f\u00fcr eine unbestimmte<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Anzahl von Winterperioden abgeschlossen und beginnt mit<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>dem auf die Vertragsunterfertigung folgenden 1. November.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Wird der Winterbetreuungsvertrag nach dem 1. November<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>eines Jahres abgeschlossen, beginnt das Vertragsverh\u00e4ltnis<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>allenfalls nach ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarung<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>abweichend und diesfalls stets unter Ber\u00fccksichtigung des<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Punktes 1.10.<\/p><p>3.2. Das Entgelt f\u00fcr eine Winterperiode ist als<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Vorauszahlung nach Rechnungslegung prompt zur Zahlung<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>f\u00e4llig. Sind bez\u00fcglich der Entrichtung des Entgelts<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Teilzahlungen vereinbart, tritt die F\u00e4lligkeit der jeweiligen<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Teilzahlung ohne weitere Mahnung ein. F\u00fcr den Fall, dass<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>eine (Teil-) Zahlung nicht prompt nach F\u00e4lligkeit beglichen<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>wird, hat IFMS das Recht, den Winterbetreuungsvertrag mit<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>sofortiger Wirkung vorzeitig aufzul\u00f6sen. Die Erkl\u00e4rung \u00fcber<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>die vorzeitige Aufl\u00f6sung des Vertrages erfolgt schriftlich oder<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>sonst durch nachweisliche Verst\u00e4ndigung des Auftraggebers<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>an dessen zuletzt bekannt gegebene Kontaktadresse.<\/p><p>3.3. Das vereinbarte Entgelt ist entsprechend den<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Feststellungen (Prozentsatz der Erh\u00f6hung und Wirksamkeit)<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>der unabh\u00e4ngigen Schiedskommission beim BMWFW f\u00fcr<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Leistungen der Denkmal-, Fassaden- und Geb\u00e4udereiniger<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>wertgesichert.<\/p><p>3.4. Der Auftraggeber tr\u00e4gt alle Mahn- und<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Inkassospesen sowie insbesondere etwaige Kosten eines<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>beigezogenen Rechtsanwaltes, die zur<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>zweckentsprechenden Betreibung notwendig sind, und<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>weiters Verzugszinsen in H\u00f6he von einem Prozent pro<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>begonnenem Monat (soweit dem nicht zwingende<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>gesetzliche Vorschriften entgegen stehen, wobei diesfalls<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>der gesetzlich zwingende h\u00f6chstzul\u00e4ssige Prozentsatz gilt).<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Im Falle einer Ratenvereinbarung tritt bei auch nur<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>teilweisem Verzug mit nur einer Rate Terminsverlust ein und<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>der gesamte aushaftende Betrag wird sofort zur Zahlung<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>f\u00e4llig. Eine allenfalls f\u00fcr die Folgejahre vereinbarte Ratenzahlung ist damit hinf\u00e4llig.<\/p><p>3.5. Der Anspruch auf Entgelt ist vom Ausma\u00df der<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>witterungsbedingt anfallenden Arbeiten unabh\u00e4ngig und<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>besteht auch dann in vollem Umfang, wenn die Arbeiten aus<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Umst\u00e4nden unterbleiben m\u00fcssen, auf die IFMS keinen<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Einfluss hat, wie etwa Stra\u00dfenbauarbeiten, Reinigung durch<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Dritte, etc.<\/p><p>3.6. Die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes ist, soweit nicht gesetzlich zwingend vorgesehen,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>ebenso wie die Aufrechnung mit etwaigen (Gegen-) Anspr\u00fcchen des Auftraggebers ausgeschlossen, und zwar<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Letzteres, soweit keine Zahlungsunf\u00e4higkeit vorliegt und es<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>sich nicht um Anspr\u00fcche handelt, die im rechtlichen<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Auftraggebers<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>stehen, die gerichtlich festgestellt oder die ausdr\u00fccklich<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>schriftlich anerkannt worden sind.<\/p><p>3.7. Bei einer Mehrheit von Liegenschaftseigent\u00fcmern<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>haften diese f\u00fcr deren vertragliche Verpflichtungen<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>solidarisch. Wird der Vertrag auf Auftraggeberseite von<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>einem Vertreter, wie etwa einer Hausverwaltung, abgeschlossen, haftet dieser neben dem Auftraggeber als<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>B\u00fcrge und Zahler, falls die detaillierte Bekanntgabe des<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>vertretenen Auftraggebers bei Vertragsabschluss unterbleibt.<\/p><p><strong>4.0. Dauer des Vertragsverh\u00e4ltnisses, Rabatte<br \/><\/strong>4.1. Der gegenst\u00e4ndliche Vertrag wird auf eine<span class=\"Apple-converted-space\"> \u00a0<\/span>unbestimmte Anzahl von Winterperioden geschlossen und kann<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>von beiden Vertragsparteien zum 31. Juli eines jeden Jahres<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>nachweislich schriftlich am Postweg (ordentlich) gek\u00fcndigt<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>werden, wobei das tats\u00e4chliche Einlangen samt Kenntnisnahme<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>hierf\u00fcr ma\u00dfgeblich ist, wof\u00fcr der K\u00fcndigende das Risiko tr\u00e4gt.<\/p><p>4.2. Ein allenfalls gew\u00e4hrter Einf\u00fchrungsrabatt wird<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>lediglich f\u00fcr die erste Saison gew\u00e4hrt und entf\u00e4llt im darauf<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>folgenden Jahr. Ein allenfalls gew\u00e4hrter Rabatt im<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Zusammenhang mit einem zus\u00e4tzlich abgeschlossenen<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Vertrag wird nur f\u00fcr die Dauer des aufrechten weiteren<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Vertrages gew\u00e4hrt. Bei Beendigung des weiteren Vertrages<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>f\u00e4llt ein allenfalls im Zusammenhang gew\u00e4hrter Rabatt<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>bez\u00fcglich des Winterbetreuungsentgeltes mit dem Stichtag<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>der Beendigung des weiteren Vertrages weg.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Mehrjahresrabatte sind vom Auftraggeber anteilig<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>zur\u00fcckzuzahlen, wenn der Vertrag, aus welchem Grund<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>immer, vorzeitig aufgel\u00f6st wird. Im Falle der sofortigen<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Aufl\u00f6sung des Winterbetreuungsvertrages ist IFMS berechtigt, mindestens 75% des vereinbarten Entgeltes (f\u00fcr<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Planung, Schulung und entgangenen Gewinn) sowie<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>allenfalls dar\u00fcber hinausgehende Schadenersatzanspr\u00fcche<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>gegen\u00fcber dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.<\/p><p><strong>5.0. Kennzeichnung<br \/><\/strong>Zur Kennzeichnung der von IFMS betreuten Liegenschaften<span class=\"Apple-converted-space\"> \u00a0<\/span>gestattet der Auftraggeber, dass an Hausw\u00e4nden, Z\u00e4unen,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>etc., Firmenschilder montiert werden.<\/p><p><strong>6.0. Erf\u00fcllungsort, anwendbares Recht und<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Gerichtsstand<\/strong><\/p><p>Als Erf\u00fcllungsort gilt das festgelegte Objekt des<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Auftraggebers. Das gesamte Vertragsverh\u00e4ltnis unterliegt<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>\u00f6sterreichischem Recht (unter Ausschluss von<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Verweisungsnormen, die auf ausl\u00e4ndisches Recht<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>verweisen). Die Vertragsparteien vereinbaren gem\u00e4\u00df \u00a7 104<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>JN f\u00fcr alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>dem Vertragsverh\u00e4ltnis, und zwar auch nach seiner<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Beendigung, einschlie\u00dflich von Streitigkeiten \u00fcber sein<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Bestehen oder Nichtbestehen, die Zust\u00e4ndigkeit des<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>sachlich f\u00fcr 1220 Wien zust\u00e4ndigen Gerichtes, soweit dem<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.<\/p><p><strong>7.0. Allgemeine Bestimmungen<br \/><\/strong>Alle vom Auftraggeber vorgesehenen Vorschriften und<span class=\"Apple-converted-space\"> \u00a0<\/span>Bemerkungen, insbesondere jene, die sich mit diesen AGB<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>nicht decken, gelten nur dann, wenn sie von IFMS im Einzelfall vorab schriftlich ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt wurden.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Abweichende Regelungen zwischen IFMS und dem<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Auftraggeber bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit zudem einer<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>ausdr\u00fccklichen schriftlichen Vereinbarung. M\u00fcndliche<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Nebenabreden bestehen generell nicht. Ist eine Bestimmung<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>dieser AGB unwirksam, so ber\u00fchrt das die \u00fcbrigen<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle der unwirksamen<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Bestimmung m\u00f6glichst weitgehend entspricht. Kann sich<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>eine Vertragspartei aufgrund zwingender gesetzlicher<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Vorschriften nicht auf eine Bestimmung berufen, so gilt das<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>auch f\u00fcr die andere Vertragspartei. Zudem bleibt jede<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Bestimmung jedenfalls mit ihrem zul\u00e4ssigen Inhalt bestehen (geltungserhaltende Reduktion). Der Auftraggeber gestattet,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>dass personenbezogene Daten, insbesondere soweit nach<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>dem Datenschutzgesetz zul\u00e4ssig, gespeichert werden<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>d\u00fcrfen.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div id=\"e-n-tab-content-545357863\" role=\"tabpanel\" aria-labelledby=\"e-n-tab-title-545357863\" data-tab-index=\"3\" style=\"--n-tabs-title-order: 3;\" class=\" elementor-element elementor-element-93cb395 e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"93cb395\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-62eabae elementor-invisible elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"62eabae\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;_animation&quot;:&quot;fadeInRight&quot;}\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><b>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN <\/b><b>Infrastrukturelles Facility Management Service GMBH; <\/b><b>Laaerstrasse 80, 2100 Korneuburg<\/b><\/p><p><b>1. ALLGEMEINES<br \/><\/b>Die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) werden stets Inhalt des Vertrages (Auftrages) mit der Firma Infrastrukturelles Facility Management Service GmbH, im Folgenden kurz \u201eIFMS\u201c genannt, dem sie sohin zugrunde gelegt werden. Allf\u00e4llige Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners, im Folgenden auch kurz \u201eAuftraggeber\u201c genannt, sowie sonstige Einschr\u00e4nkungen werden nicht anerkannt und ihnen hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen, es sei denn, IFMS hat in einem Einzelfall ausdr\u00fccklich und schriftlich zugestimmt.<\/p><p><b>2. PREISE<br \/><\/b>Alle angef\u00fchrten Nettopreise basieren auf den Lohn- und Materialkosten zum Zeitpunkt der Offertlegung. In den Nettopreisen sind s\u00e4mtliche Lohn-, Material- und Transportkosten sowie bei Pauschalauftr\u00e4gen die Beistellung aller erforderlichen Reinigungsger\u00e4te und Maschinen enthalten. Au\u00dferdem sind alle gesetzlichen Leistungen sowie die im Kollektivvertrag festgelegte Erschwernis-, Gefahren- und Schmutzzulage, die Haftpflicht- und Unfallversicherung inbegriffen. Die gesetzlichen Feiertage sind in der Monatspauschale ber\u00fccksichtigt und werden daher nicht gutgeschrieben. Die Angebote von IFMS sind stets unverbindlich und unentgeltlich. Bei kollektivvertraglichen Lohnerh\u00f6hungen oder sonstigen Kostensteigerungen ist IFMS berechtigt, die Preise entsprechend der Best\u00e4tigung durch die parit\u00e4tische Kommission oder einer gleichwertigen Best\u00e4tigung anzupassen.<\/p><p><b>3. VERTRAGSDAUER<br \/><\/b>Der Vertrag f\u00fcr die Dauerreinigungen gilt auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Im Falle einer K\u00fcndigung ist diese nachweislich schriftlich am Postweg ein Monat vor Vertragsende bekannt zu geben, wobei das tats\u00e4chliche Einlangen samt Kenntnisnahme hierf\u00fcr ma\u00dfgeblich ist, wof\u00fcr der K\u00fcndigende das Risiko tr\u00e4gt. Bei Sonderreinigungen wird der Auftrag f\u00fcr eine einmalige Durchf\u00fchrung abgeschlossen. Bei Auftragsbeendigung verpflichtet sich der Auftraggeber umgehend, gemeinsam mit dem zust\u00e4ndigen Sachbearbeiter von IFMS eine Abnahme des Objektes durchzuf\u00fchren und etwaige M\u00e4ngel, Sch\u00e4den, etc. sofort festzustellen und bei sonstigem Anspruchsverlust zu r\u00fcgen. Sp\u00e4ter behauptete M\u00e4ngel und Sch\u00e4den k\u00f6nnen daher nicht ber\u00fccksichtigt werden. Findet keine Schlussbegehung statt, gilt der Auftrag als ordnungsgem\u00e4\u00df abgeschlossen (R\u00fcgepflicht, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen).<\/p><p><b>4. VORZEITIGE VERTRAGSAUFL\u00d6SUNG<br \/><\/b>Im Falle einer vorzeitigen K\u00fcndigung vermag sich der Auftraggeber erst dann auf eine Nicht- oder Schlechtleistung zu berufen, wenn mehrfach begr\u00fcndete und nachweislich schriftliche Beanstandungen <span style=\"font-size: 16px;\">(Reklamationen) nach Kenntnisnahme durch IFMS binnen <\/span>angemessener Frist dennoch nicht behoben wurden. F\u00fcr den Fall, dass der Auftraggeber Zahlungen nicht oder versp\u00e4tet leistet, ist IFMS berechtigt, unter Setzung einer f\u00fcnft\u00e4gigen Nachfrist vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zur\u00fcckzutreten, ohne jedwede Leistungen mehr erbringen zu m\u00fcssen, ohne dass dies zudem Verzugsfolgen nach sich zieht. Allf\u00e4llige Beanstandungen (Reklamationen) \u00fcber Nicht- oder Schlechtleistungen der Monatsarbeiten m\u00fcssen sofort, jedoch sp\u00e4testens bis zum 4. des Folgemonats nachweislich schriftlich bei IFMS gemeldet werden, widrigenfalls sie als ordnungsgem\u00e4\u00df erbracht gelten sowie ein Anspruchsverlust damit einhergeht und insbesondere auch kein Anspruch auf irgendeine Verg\u00fctung oder \u00c4hnliches mehr besteht.<\/p><p><b>5. GEW\u00c4HRLEISTUNG UND HAFTUNG<br \/><\/b>IFMS haftet f\u00fcr eine sach- und fachgerechte Leistung. (Gew\u00e4hrleistungs- und sonstige) Anspr\u00fcche sind &#8211; bei sonstigem Verlust &#8211; unverz\u00fcglich nach Beendigung der Reinigung unter genauer Beschreibung der M\u00e4ngel, etc. schriftlich oder vor Ort im Beisein des Sachbearbeiters von <span style=\"font-size: 16px;\">IFMS anzuzeigen. Eine Verl\u00e4ngerung der <\/span>Gew\u00e4hrleistungsfrist tritt auch im Falle einer M\u00e4ngelbehebung nicht ein. F\u00fcr Sch\u00e4den am Reinigungsgut durch eine nicht offenkundige und auch nicht nachweislich schriftlich bekannt gegebene Beschaffenheit vor Beginn der Reinigung, wie etwa eine Teppichverlegung mit wasserl\u00f6slichem Kleber, Sch\u00e4den durch ungen\u00fcgende Festigkeit des Gewebes, ungen\u00fcgende Echtheit von F\u00e4rbungen und Druck, Einlaufen, fr\u00fchere unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung, verborgene M\u00e4ngel, etc., sowie f\u00fcr (sonstige) Sch\u00e4den an Gegenst\u00e4nden des Auftraggebers haftet IFMS nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit der eigenen Mitarbeiter. Soweit IFMS haftet, kann zudem stets nur Geldersatz bis zur H\u00f6he des Zeitwertes verlangt werden. Eine weitergehende Haftung insbesondere f\u00fcr Sch\u00e4den, wie etwa Ertrags- und Verdienstausfall, Regressanspr\u00fcche Dritter oder Verlust von Goodwill, etc., besteht nicht und ist ausgeschlossen. All dies gilt nicht f\u00fcr Personensch\u00e4den, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist. Ergibt sich trotz vorheriger sachgem\u00e4\u00dfer Pr\u00fcfung erst im Laufe der Bearbeitung, dass der Auftrag unausf\u00fchrbar ist, so kann IFMS vom Vertrag zur\u00fccktreten, es sei denn, der Auftraggeber stimmt einer sachgerechten \u00c4nderung des Auftrages zu. Bei Verlust eines Schl\u00fcssels wird stets nur ein Ersatz im Wert des Einzelschl\u00fcssels geleistet. Im Einzelnen gilt zudem (soweit anwendbar):<\/p><p>SONDERREINIGUNGEN (BAUREINIGUNGEN): Bei der Reinigung von Glasfl\u00e4chen, die M\u00f6rtelreste oder sonstige starke Verschmutzungen aufweisen, kann es vorkommen, dass beispielsweise durch die im M\u00f6rtel enthaltenen Quarzkristalle beim Reinigen Kratzspuren an der Oberfl\u00e4che entstehen. F\u00fcr diese Art von Besch\u00e4digungen \u00fcbernimmt IFMS keine Haftung. F\u00fcr den vor solchen und \u00e4hnlichen bauseits bedingten R\u00fcckst\u00e4nden ausreichenden Schutz von Glasfl\u00e4chen, wie beispielsweise durch Folien, ist der Auftraggeber oder dessen Lieferant verantwortlich.<\/p><p>FENSTERREINIGUNG: F\u00fcr Sch\u00e4den an beschichteten Fenstern \u00fcbernimmt IFMS keine Gew\u00e4hrleistung und auch keine sonstige Haftung, soweit zu Letzterem kein Vorsatz oder keine grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegt.<\/p><p>JALOUSIENREINIGUNG: F\u00fcr verwitterungsbedingte Verf\u00e4rbungen \u00fcbernimmt IFMS keine Gew\u00e4hrleistung und auch keine sonstige Haftung, soweit zu Letzterem kein Vorsatz oder keine grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegt.<\/p><p>MASCHINENREINIGUNG, TROCKENEISREINIGUNG: Bei Erstantritt der Reinigungstechniker ist der Vorarbeiter durch eine fachkundige Person des Auftraggebers (\u201eSFK\u201c) auf besondere Gefahrenmerkmale gem\u00e4\u00df Arbeitnehmerschutz, etc. sowie allf\u00e4llige Besonderheiten, auf welche bei der durchzuf\u00fchrenden Reinigung Bedacht genommen werden muss, hinzuweisen. F\u00fcr die Entsorgung der bei der Reinigung anfallenden Reststoffe sind durch den Auftraggeber zu Beginn der Leistungsdurchf\u00fchrung geeignete Beh\u00e4ltnisse in ausreichender Menge beizustellen. F\u00fcr die fachgerechte Entsorgung insbesondere gem\u00e4\u00df Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) ist zudem ausschlie\u00dflich der Auftraggeber verantwortlich.<\/p><p><b>6. LIEFERVERZUG<br \/><\/b>IFMS haftet nicht bei Lieferverzug, der sich durch h\u00f6here Gewalt oder andere Ursachen, die ohne grobes Verschulden von IFMS entstanden sind, ergeben haben. H\u00f6here Gewalt berechtigt IFMS zudem, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Als h\u00f6here Gewalt gelten alle Umst\u00e4nde, die Lieferungen wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen, wie etwa Krieg, Verkehrssperre, Rohstoffmangel, Betriebsst\u00f6rungen, etc. (Schadenersatz- oder sonstige) Anspr\u00fcche wegen Nichtlieferung oder versp\u00e4teter Lieferung, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen, sofern IFMS nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig gehandelt hat. Dies gilt nicht f\u00fcr Personensch\u00e4den, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.<\/p><p><b>7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<br \/><\/b>S\u00e4mtliche Rechnungen sind 10 Tage nach Erhalt netto ohne Skonto, die laufende Monatsrechnung jedoch sp\u00e4testens zum jeweiligen Monatsende f\u00e4llig. Zahlungsverzug und damit die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen in H\u00f6he von einem Prozent pro begonnenem Monat (soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegen stehen, wobei diesfalls der gesetzlich zwingende h\u00f6chstzul\u00e4ssige Prozentsatz gilt) tritt auch ohne Mahnung bereits am F\u00e4lligkeitstag ein. Der Auftraggeber tr\u00e4gt zudem alle Mahn- und Inkassospesen sowie insbesondere etwaige Kosten eines beigezogenen Rechtsanwaltes, die zur <span style=\"font-size: 16px;\">zweckentsprechenden Betreibung notwendig sind. Der <\/span>Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen (Gew\u00e4hrleistungs- oder sonstigen) Anspr\u00fcchen zur\u00fcckzuhalten oder sich eigenm\u00e4chtig Gutschriften auf Grund von behaupteten Nicht- oder Schlechtleistungen von den verrechneten Summen abzuziehen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend vorgesehen ist.<\/p><p><b>8. AUFRECHNUNGSVERBOT<br \/><\/b>Die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes ist, soweit nicht gesetzlich zwingend vorgesehen, ebenso wie die Aufrechnung mit etwaigen (Gegen-) Anspr\u00fcchen des Auftraggebers ausgeschlossen, und zwar Letzteres, soweit keine Zahlungsunf\u00e4higkeit vorliegt und es sich nicht um Anspr\u00fcche handelt, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Auftraggebers stehen, die gerichtlich festgestellt oder die ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt worden sind.<\/p><p><b>9. LEISTUNGEN<br \/><\/b>Leistungen sind von IFMS stets nur in dem Umfang zu erbringen, wie sie vereinbart wurden. Weitergehende Leistungen, wie etwa Reinigungsarbeiten nach Professionistenleistungen anl\u00e4sslich von Adaptierungen, etc., werden stets separat und gesondert verrechnet. Am Arbeitsort muss immer eine M\u00f6glichkeit zur Entnahme von Wasser und Strom zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Die Kosten des Wasser- und Stromverbrauches der f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Arbeiten notwendigen Maschinen und Ger\u00e4te gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt nicht nur, aber unter anderem auch f\u00fcr eine Bereitstellung von Handwaschseifen, Handt\u00fcchern, Toilettenpapier, etc. Der Auftraggeber erkl\u00e4rt sich einverstanden, dass das eingesetzte IFMS Personal im Notfall f\u00fcr die erste Wundversorgung die Einrichtungen der Ersten Hilfe (Erste Hilfekasten) vor Ort verwenden darf. Die verwendeten Artikel werden selbstverst\u00e4ndlich kurzfristig von IFMS wieder aufgef\u00fcllt.<\/p><p>ARBEITSUNTERBRECHUNGEN BEI SONDERLEISTUNGEN: Die Preise von IFMS beruhen auf der Annahme, dass die Arbeiten in einem Zuge durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Sind Arbeitsunterbrechungen notwendig, welche nicht im alleinigen Einflussbereich von IFMS stehen, so werden die Stehzeiten der Mitarbeiter von IFMS gesondert in Rechnung gestellt.<\/p><p><b>10. ABWERBEVERBOT<br \/><\/b>Der Auftraggeber verpflichtet sich, w\u00e4hrend der Vertragszeit und auch danach, etwa im Falle einer K\u00fcndigung, das von IFMS eingesetzte Reinigungspersonal nicht abzuwerben. IFMS ist berechtigt, vom Auftraggeber eine Vermittlungsgeb\u00fchr zu begehren, wenn der Auftraggeber oder eine (Konzern-) Gesellschaft des Auftraggebers, mit der er rechtlich oder wirtschaftlich unmittelbar oder mittelbar verbunden ist, mit einem von IFMS bei ihm eingesetzten Reinigungspersonal w\u00e4hrend der Vertragszeit oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach der Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses ein Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis in welcher Form auch immer eingeht, und zwar in der H\u00f6he von zwei Bruttomonatsentgelten dieses von IFMS eingesetzten (und vom Auftragnehmer \u00fcbernommenen) Reinigungspersonals.<\/p><p><b>11. ERF\u00dcLLUNGSORT, ANWENDBARES RECHT UND<\/b><\/p><p><b>GERICHTSSTAND<br \/><\/b>Als Erf\u00fcllungsort gilt das festgelegte Objekt des Auftraggebers. Das gesamte Vertragsverh\u00e4ltnis unterliegt \u00f6sterreichischem Recht (unter Ausschluss von Verweisungsnormen, die auf ausl\u00e4ndisches Recht verweisen). Die Vertragsparteien vereinbaren gem\u00e4\u00df \u00a7 104 JN f\u00fcr alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverh\u00e4ltnis, und zwar auch nach seiner Beendigung, einschlie\u00dflich von Streitigkeiten \u00fcber sein Bestehen oder Nichtbestehen, die Zust\u00e4ndigkeit des sachlich f\u00fcr 1220 Wien zust\u00e4ndigen Gerichtes, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.<\/p><p><b>12. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br \/><\/b>Alle vom Auftraggeber vorgesehenen Vorschriften und Bemerkungen, insbesondere jene, die sich mit diesen AGB nicht decken, gelten nur dann, wenn sie von IFMS im Einzelfall vorab schriftlich ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt wurden. Abweichende Regelungen zwischen IFMS und dem Auftraggeber bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit zudem einer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Vereinbarung. M\u00fcndliche Nebenabreden bestehen generell nicht. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, so ber\u00fchrt das die \u00fcbrigen Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung m\u00f6glichst weitgehend entspricht. Kann sich eine Vertragspartei aufgrund zwingender <span style=\"font-size: 16px;\">gesetzlicher Vorschriften nicht auf eine <\/span>Bestimmung berufen, so gilt das auch f\u00fcr die andere Vertragspartei. Zudem bleibt jede Bestimmung jedenfalls mit ihrem zul\u00e4ssigen Inhalt bestehen (geltungserhaltende Reduktion). Der Auftraggeber gestattet, dass personenbezogene Daten, insbesondere soweit nach dem Datenschutzgesetz zul\u00e4ssig, gespeichert werden d\u00fcrfen.<\/p><p>Stand: 11\/2024<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div id=\"e-n-tab-content-545357864\" role=\"tabpanel\" aria-labelledby=\"e-n-tab-title-545357864\" data-tab-index=\"4\" style=\"--n-tabs-title-order: 4;\" class=\" elementor-element elementor-element-6787543 e-flex e-con-boxed e-con e-child\" data-id=\"6787543\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b255f07 elementor-invisible elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"b255f07\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;_animation&quot;:&quot;fadeInRight&quot;}\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><b>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN F\u00dcR DIE WINTERBETREUUNG<br \/><\/b><b>Infrastrukturelles Facility Management Service GMBH; <\/b><b>Laaerstrasse 80, 2100 Korneuburg<\/b><\/p><p><b>1.0. Geltung, Leistungsumfang<br \/><\/b>Die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) werden stets Inhalt des Vertrages (Auftrages) mit der Infrastrukturellen Facility Service GmbH, im Folgenden kurz \u201eIFMS\u201c genannt, dem sie sohin zugrunde gelegt werden. Allf\u00e4llige Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners, im Folgenden auch kurz \u201eAuftraggeber\u201c genannt, sowie sonstige Einschr\u00e4nkungen werden nicht anerkannt und ihnen hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen, es sei denn, IFMS hat in einem Einzelfall ausdr\u00fccklich und schriftlich zugestimmt. IFMS verpflichtet sich im Rahmen dieser AGB, die im Vertrag angef\u00fchrten und vom Auftraggeber \u00fcberpr\u00fcften Verkehrsfl\u00e4chen in der Zeit vom 1. November bis 15. April des Folgejahres (Winterperiode) von Schnee zu reinigen und bei Vorherrschen von Glatteis zu bestreuen. Die Betreuung der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Verkehrsfl\u00e4chen erfolgt grunds\u00e4tzlich in dem in den nachstehenden Regelungen vorgesehenen Umfang, wobei von IFMS im Einzelfall Zusatzleistungen angeboten werden k\u00f6nnen, die gegebenenfalls gesondert schriftlich zu vereinbaren sind.<\/p><p>1.1. IFMS ist zur Beseitigung der Ursachen, die zu der Bildung von Eis, wie etwa durch undichte Dachrinnen, etc., der Ablagerung von Schnee oder Verunreinigungen f\u00fchren, nicht verpflichtet. Dies gilt auch f\u00fcr Schneewechten und die Eisbildung auf D\u00e4chern, welche von einem Fachunternehmen zu entfernen sind, sowie f\u00fcr die Entfernung von Schnee oder Eis nach Abgang einer Dachlawine.<\/p><p>1.2. IFMS ist nicht verpflichtet, im Zuge der Betreuung unbegehbare, verstellte oder sonst unzug\u00e4ngliche Verkehrsfl\u00e4chen zu reinigen.<\/p><p>1.3. F\u00fcr den Fall, dass keine Zusatzleistung ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die \u00fcbliche Betreuung, sohin die R\u00e4umung oder Streuung bei Vorherrschen von Glatteis, entsprechend der Wettersituation, und zwar stets abh\u00e4ngig von der Niederschlagsmenge und der Niederschlagsdauer, l\u00e4ngstens jedoch innerhalb von sieben Stunden ab Beginn des Niederschlages, wobei die Betreuung bei entsprechendem Bedarf in Intervallen von vier bis sieben Stunden durchgef\u00fchrt wird. Auf die Arbeitsweise, Zeit und Ausf\u00fchrung der Reinigungsarbeiten hat der Auftraggeber keinen Einfluss.<\/p><p>1.4. Eine vollst\u00e4ndig schneefreie R\u00e4umung der Verkehrsfl\u00e4che ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. IFMS ist daher auch nicht verpflichtet, die zu reinigenden Verkehrsfl\u00e4chen zur G\u00e4nze schneefrei zu machen.<\/p><p>1.5. Glatteis: Als Streumaterial wird Streusplitt oder ein beh\u00f6rdlich genehmigtes Auftaumittel verwendet. IFMS \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr allenfalls daraus entstehende Sch\u00e4den.<\/p><p>1.6. Extremsituationen: Im Falle des Vorherrschens von Extremsituationen, wie insbesondere bei extremen Niederschlagsmengen und andauernd gefrierendem Regen, kann eine termingerechte R\u00e4umung innerhalb der oben genannten Intervalle nicht gew\u00e4hrleistet werden. Die Winterbetreuung erfolgt diesfalls sp\u00e4testens vier Stunden nach Beendigung der Extremsituation.<\/p><p>1.7. Innenfl\u00e4chen: Innenfl\u00e4chen sind Verkehrsfl\u00e4chen, die der R\u00e4umungsverpflichtung gem\u00e4\u00df \u00a7 93 StVO nicht unterliegen, wie etwa Hof- und Parkfl\u00e4chen. Die Betreuung solcher Fl\u00e4chen ist gegebenenfalls gesondert im Einzelfall schriftlich ausdr\u00fccklich zu vereinbaren, widrigenfalls sich die Betreuung hierauf nicht erstreckt. Selbst diesfalls werden die Innenfl\u00e4chen nur nach der zur Verf\u00fcgung stehenden Schneelagerfl\u00e4che ger\u00e4umt. Ist auf Grund der zu r\u00e4umenden Schneemengen die Inanspruchnahme zus\u00e4tzlicher Schneelagerfl\u00e4chen notwendig, verringert sich die vereinbarungsgem\u00e4\u00df zu r\u00e4umende Fl\u00e4che dementsprechend. Ein Anspruch auf Reinigung von Innenfl\u00e4chen, die zur Zeit des Einsatzes nicht zug\u00e4nglich sind, besteht nicht. Parkpl\u00e4tze und Zufahrten werden \u00fcblicherweise maschinell betreut. Eine Verpflichtung zur h\u00e4ndischen Nachbearbeitung, etwa zwischen abgestellten Fahrzeugen, ist grunds\u00e4tzlich nicht gegeben und muss gegebenenfalls gesondert schriftlich ausdr\u00fccklich vereinbart werden.<\/p><p>1.8. Die Streusplittentfernung wird von IFMS entsprechend den einschl\u00e4gigen beh\u00f6rdlichen Vorschriften und jedenfalls am Saisonende durchgef\u00fchrt.<\/p><p>1.9. Tauwetterkontrolle: Die Tauwetterkontrolle ist gegebenenfalls ein Zusatzservice gegen gesonderte Verrechnung (oder Bestandteil eines Betreuungspaketes, sofern darin ausdr\u00fccklich enthalten) zur einmal t\u00e4glichen Kontrolle bez\u00fcglich des Vorhandenseins von Dachlawinen an Tagen ohne nat\u00fcrlichen Niederschlag, wenn die Bildung von Vereisung durch Schmelzwasser oder das Abgehen von Dachlawinen m\u00f6glich erscheint. Trotz allenfalls am Dach angebrachter Schneerechen, die eine erhebliche Erh\u00f6hung der Sicherheit darstellen, kann das Abgehen von Dachlawinen nicht mehr verhindert werden. Die Tauwetterkontrolle umfasst das Aufstellen von Warnstangen und die Kontrolle der vom \u00f6ffentlichen Gehsteig einsehbaren D\u00e4cher auf das Vorhandensein von m\u00f6glichen Dachlawinen \u2013 und wird von IFMS visuell vorgenommen. Zur Beseitigung von Gefahrenquellen (Schneewechten am Dach, Dachlawinen, Eiszapfen etc.) ist IFMS nicht verpflichtet. Bei Wahrnehmung von drohenden Dachlawinen, Eiszapfen oder Schneewechten ist IFMS verpflichtet, dem Auftraggeber oder eine von diesem namhaft gemachte Person \u00fcber eine vom Auftraggeber bei Vertragsabschluss bekannt gegebene Telefonnummer, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse unverz\u00fcglich zu kontaktieren und von der Gefahr in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, IFMS allf\u00e4llige \u00c4nderungen der Telefonnummer, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse oder der Kontaktperson unverz\u00fcglich bekannt zu geben. Unterbleibt die Bekanntgabe, ist IFMS von jeglicher Haftung aus einer \u00dcbernahme der Tauwetterkontrolle frei.<\/p><p>1.10. Bei einer Auftrags\u00fcbernahme nach dem 1. November haftet IFMS stets nur dann, wenn sich die zu betreuenden Fl\u00e4chen um 22:00 Uhr des Vortages, bezogen auf den Vertragsbeginn, nachweislich in einem verkehrssicheren Zustand befunden haben.<\/p><p><strong>2.0. Haftung<br \/><\/strong>2.1. Die Haftung von IFMS beschr\u00e4nkt sich stets auf<span class=\"Apple-converted-space\"> \u00a0<\/span>grobe Fahrl\u00e4ssigkeit und Vorsatz. Zudem ist die Haftung f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit, den Ersatz von Folge- und Verm\u00f6genssch\u00e4den, wie etwa Kosten, die aus dem Austausch einer Schlie\u00dfanlage wegen Verlust eines Schl\u00fcssels entstehen, nicht erzielte Ersparnisse,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Zinsverluste und betreffend Sch\u00e4den aus Anspr\u00fcchen Dritter<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>gegen den Auftraggeber ausgeschlossen. All dies gilt nicht<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>f\u00fcr Personensch\u00e4den, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.<\/p><p>2.2. IFMS haftet \u00fcberdies nicht f\u00fcr Ereignisse, die sich<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>auf bereits ger\u00e4umten, aber nachtr\u00e4glich durch Dritte, wie<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>etwa einparkende Autos, Stra\u00dfenr\u00e4umger\u00e4te, spielende<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Kinder, etc., verunreinigten schnee- oder eisbedeckten<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Fl\u00e4chen ereignen. IFMS trifft weiters keine Haftung f\u00fcr<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Besch\u00e4digungen an Bodenfl\u00e4chen jeglicher Art, die allenfalls<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>durch den orts\u00fcblichen Einsatz von R\u00e4umger\u00e4ten<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>(maschinell oder h\u00e4ndisch) entstehen. Zudem haftet IFMS nicht f\u00fcr Ereignisse, die auf das Verhalten des Auftraggebers oder eines Dritten oder durch h\u00f6here Gewalt, wie etwa den Zusammenbruch des Verkehrs, extreme Schneemengen,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>etc., zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p><p>2.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ereignisse, aus<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>denen IFMS haftbar werden k\u00f6nnte, wie etwa die<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>K\u00f6rperverletzung von Passanten und Besch\u00e4digungen, die<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>mit den Betreuungsarbeiten im Zusammenhang stehen, etc., nach Bekanntwerden unverz\u00fcglich an IFMS schriftlich zu<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>melden und bei der Feststellung des Sachverhaltes jede<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Hilfe zu leisten. Der Auftraggeber erkl\u00e4rt sich einverstanden, dass das eingesetzte IFMS Personal im Notfall f\u00fcr die erste Wundversorgung die Einrichtungen der Ersten Hilfe (Erste<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Hilfekasten) vor Ort verwenden darf. Die verwendeten Artikel<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>werden selbstverst\u00e4ndlich kurzfristig von IFMS wieder aufgef\u00fcllt.<\/p><p>2.4.Der Auftraggeber ist au\u00dferdem verpflichtet,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Einfassungen von Gr\u00fcnanlagen und Abgrenzungen zu nicht<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>zu r\u00e4umenden Fl\u00e4chen, die bei Schneelage nicht eindeutig erkennbar sind, deutlich zu kennzeichnen. IFMS haftet<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>weder f\u00fcr Sch\u00e4den an nicht gekennzeichneten Fl\u00e4chen,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Gr\u00fcnanlagen und Abgrenzungen, noch f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch zul\u00e4ssigerweise verwendetes Tau- oder Streumittel<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>allenfalls verursacht werden. IFMS ist auch nicht verpflichtetStreugut aus Gr\u00fcnfl\u00e4chen zu entfernen.<\/p><p><strong>3.0. Beginn des Vertragsverh\u00e4ltnisses, Entgelt<br \/><\/strong>3.1. Das Vertragsverh\u00e4ltnis wird f\u00fcr eine unbestimmte<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Anzahl von Winterperioden abgeschlossen und beginnt mit<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>dem auf die Vertragsunterfertigung folgenden 1. November.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Wird der Winterbetreuungsvertrag nach dem 1. November<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>eines Jahres abgeschlossen, beginnt das Vertragsverh\u00e4ltnis<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>allenfalls nach ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarung<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>abweichend und diesfalls stets unter Ber\u00fccksichtigung des<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Punktes 1.10.<\/p><p>3.2. Das Entgelt f\u00fcr eine Winterperiode ist als<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Vorauszahlung nach Rechnungslegung prompt zur Zahlung<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>f\u00e4llig. Sind bez\u00fcglich der Entrichtung des Entgelts<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Teilzahlungen vereinbart, tritt die F\u00e4lligkeit der jeweiligen<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Teilzahlung ohne weitere Mahnung ein. F\u00fcr den Fall, dass<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>eine (Teil-) Zahlung nicht prompt nach F\u00e4lligkeit beglichen<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>wird, hat IFMS das Recht, den Winterbetreuungsvertrag mit<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>sofortiger Wirkung vorzeitig aufzul\u00f6sen. Die Erkl\u00e4rung \u00fcber<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>die vorzeitige Aufl\u00f6sung des Vertrages erfolgt schriftlich oder<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>sonst durch nachweisliche Verst\u00e4ndigung des Auftraggebers<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>an dessen zuletzt bekannt gegebene Kontaktadresse.<\/p><p>3.3. Das vereinbarte Entgelt ist entsprechend den<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Feststellungen (Prozentsatz der Erh\u00f6hung und Wirksamkeit)<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>der unabh\u00e4ngigen Schiedskommission beim BMWFW f\u00fcr<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Leistungen der Denkmal-, Fassaden- und Geb\u00e4udereiniger<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>wertgesichert.<\/p><p>3.4. Der Auftraggeber tr\u00e4gt alle Mahn- und<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Inkassospesen sowie insbesondere etwaige Kosten eines<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>beigezogenen Rechtsanwaltes, die zur<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>zweckentsprechenden Betreibung notwendig sind, und<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>weiters Verzugszinsen in H\u00f6he von einem Prozent pro<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>begonnenem Monat (soweit dem nicht zwingende<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>gesetzliche Vorschriften entgegen stehen, wobei diesfalls<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>der gesetzlich zwingende h\u00f6chstzul\u00e4ssige Prozentsatz gilt).<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Im Falle einer Ratenvereinbarung tritt bei auch nur<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>teilweisem Verzug mit nur einer Rate Terminsverlust ein und<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>der gesamte aushaftende Betrag wird sofort zur Zahlung<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>f\u00e4llig. Eine allenfalls f\u00fcr die Folgejahre vereinbarte Ratenzahlung ist damit hinf\u00e4llig.<\/p><p>3.5. Der Anspruch auf Entgelt ist vom Ausma\u00df der<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>witterungsbedingt anfallenden Arbeiten unabh\u00e4ngig und<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>besteht auch dann in vollem Umfang, wenn die Arbeiten aus<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Umst\u00e4nden unterbleiben m\u00fcssen, auf die IFMS keinen<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Einfluss hat, wie etwa Stra\u00dfenbauarbeiten, Reinigung durch<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Dritte, etc.<\/p><p>3.6. Die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes ist, soweit nicht gesetzlich zwingend vorgesehen,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>ebenso wie die Aufrechnung mit etwaigen (Gegen-) Anspr\u00fcchen des Auftraggebers ausgeschlossen, und zwar<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Letzteres, soweit keine Zahlungsunf\u00e4higkeit vorliegt und es<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>sich nicht um Anspr\u00fcche handelt, die im rechtlichen<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Auftraggebers<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>stehen, die gerichtlich festgestellt oder die ausdr\u00fccklich<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>schriftlich anerkannt worden sind.<\/p><p>3.7. Bei einer Mehrheit von Liegenschaftseigent\u00fcmern<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>haften diese f\u00fcr deren vertragliche Verpflichtungen<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>solidarisch. Wird der Vertrag auf Auftraggeberseite von<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>einem Vertreter, wie etwa einer Hausverwaltung, abgeschlossen, haftet dieser neben dem Auftraggeber als<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>B\u00fcrge und Zahler, falls die detaillierte Bekanntgabe des<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>vertretenen Auftraggebers bei Vertragsabschluss unterbleibt.<\/p><p><strong>4.0. Dauer des Vertragsverh\u00e4ltnisses, Rabatte<br \/><\/strong>4.1. Der gegenst\u00e4ndliche Vertrag wird auf eine<span class=\"Apple-converted-space\"> \u00a0<\/span>unbestimmte Anzahl von Winterperioden geschlossen und kann<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>von beiden Vertragsparteien zum 31. Juli eines jeden Jahres<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>nachweislich schriftlich am Postweg (ordentlich) gek\u00fcndigt<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>werden, wobei das tats\u00e4chliche Einlangen samt Kenntnisnahme<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>hierf\u00fcr ma\u00dfgeblich ist, wof\u00fcr der K\u00fcndigende das Risiko tr\u00e4gt.<\/p><p>4.2. Ein allenfalls gew\u00e4hrter Einf\u00fchrungsrabatt wird<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>lediglich f\u00fcr die erste Saison gew\u00e4hrt und entf\u00e4llt im darauf<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>folgenden Jahr. Ein allenfalls gew\u00e4hrter Rabatt im<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Zusammenhang mit einem zus\u00e4tzlich abgeschlossenen<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Vertrag wird nur f\u00fcr die Dauer des aufrechten weiteren<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Vertrages gew\u00e4hrt. Bei Beendigung des weiteren Vertrages<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>f\u00e4llt ein allenfalls im Zusammenhang gew\u00e4hrter Rabatt<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>bez\u00fcglich des Winterbetreuungsentgeltes mit dem Stichtag<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>der Beendigung des weiteren Vertrages weg.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Mehrjahresrabatte sind vom Auftraggeber anteilig<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>zur\u00fcckzuzahlen, wenn der Vertrag, aus welchem Grund<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>immer, vorzeitig aufgel\u00f6st wird. Im Falle der sofortigen<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Aufl\u00f6sung des Winterbetreuungsvertrages ist IFMS berechtigt, mindestens 75% des vereinbarten Entgeltes (f\u00fcr<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Planung, Schulung und entgangenen Gewinn) sowie<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>allenfalls dar\u00fcber hinausgehende Schadenersatzanspr\u00fcche<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>gegen\u00fcber dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.<\/p><p><strong>5.0. Kennzeichnung<br \/><\/strong>Zur Kennzeichnung der von IFMS betreuten Liegenschaften<span class=\"Apple-converted-space\"> \u00a0<\/span>gestattet der Auftraggeber, dass an Hausw\u00e4nden, Z\u00e4unen,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>etc., Firmenschilder montiert werden.<\/p><p><strong>6.0. Erf\u00fcllungsort, anwendbares Recht und<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Gerichtsstand<\/strong><\/p><p>Als Erf\u00fcllungsort gilt das festgelegte Objekt des<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Auftraggebers. Das gesamte Vertragsverh\u00e4ltnis unterliegt<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>\u00f6sterreichischem Recht (unter Ausschluss von<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Verweisungsnormen, die auf ausl\u00e4ndisches Recht<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>verweisen). Die Vertragsparteien vereinbaren gem\u00e4\u00df \u00a7 104<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>JN f\u00fcr alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>dem Vertragsverh\u00e4ltnis, und zwar auch nach seiner<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Beendigung, einschlie\u00dflich von Streitigkeiten \u00fcber sein<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Bestehen oder Nichtbestehen, die Zust\u00e4ndigkeit des<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>sachlich f\u00fcr 1220 Wien zust\u00e4ndigen Gerichtes, soweit dem<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.<\/p><p><strong>7.0. Allgemeine Bestimmungen<br \/><\/strong>Alle vom Auftraggeber vorgesehenen Vorschriften und<span class=\"Apple-converted-space\"> \u00a0<\/span>Bemerkungen, insbesondere jene, die sich mit diesen AGB<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>nicht decken, gelten nur dann, wenn sie von IFMS im Einzelfall vorab schriftlich ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt wurden.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Abweichende Regelungen zwischen IFMS und dem<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Auftraggeber bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit zudem einer<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>ausdr\u00fccklichen schriftlichen Vereinbarung. M\u00fcndliche<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Nebenabreden bestehen generell nicht. Ist eine Bestimmung<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>dieser AGB unwirksam, so ber\u00fchrt das die \u00fcbrigen<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle der unwirksamen<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Bestimmung m\u00f6glichst weitgehend entspricht. Kann sich<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>eine Vertragspartei aufgrund zwingender gesetzlicher<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Vorschriften nicht auf eine Bestimmung berufen, so gilt das<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>auch f\u00fcr die andere Vertragspartei. Zudem bleibt jede<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Bestimmung jedenfalls mit ihrem zul\u00e4ssigen Inhalt bestehen (geltungserhaltende Reduktion). Der Auftraggeber gestattet,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>dass personenbezogene Daten, insbesondere soweit nach<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>dem Datenschutzgesetz zul\u00e4ssig, gespeichert werden<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>d\u00fcrfen.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f3b07e7 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"f3b07e7\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-ea245cc e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"ea245cc\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-8e3bed0 elementor-widget-divider--view-line elementor-widget elementor-widget-divider\" 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